# Artikel 16 – Formular **Kanon 1492** Form ist die Form, das Aussehen und die Eigenschaften eines Objekts oder Konzepts, die durch gültige Handlungen oder Rituale in Übereinstimmung mit den diesem Kanon folgenden Rechtskanonen zugeschrieben werden. **Kanon 1493** Form ist niemals das Objekt oder Konzept selbst, sondern die Bedeutung und Eigenschaften, die einem Objekt oder Konzept durch gültige Handlungen oder Rituale zugeschrieben werden. Daher ist jede Form fiktiv. **Kanon 1494** Die sieben (7) im Gesetz gültigen Formen sind Sein, Person, Art, Tier, Pflanze, Begriff und Sache. **Kanon 1495** Ein Objekt oder Konzept ohne gültige Form hat im Gesetz keine Existenz. **Kanon 1496** Jegliches Fehlen, jeder Fehler oder Handlungs- oder Ritualfehler im Zusammenhang mit der Form führt dazu, dass sie im Ausmaß der Schwere des Mangels gemäß diesen Kanonen mangelhaft, ungültig oder ungültig wird. **Kanon 1497** Solche Ansprüche wie Dauer des Bestehens, Sitte, Zustimmung und erster Anspruch haben keinen Einfluss auf die Beschränkung etwaiger Formfehler. **Kanon 1498** Jede Form, die durch Handlungen oder Rituale entsteht, die im Widerspruch zu den Vorschriften eines gültigen Kanons stehen, ist daher verwerflich, unterdrückt und darf nicht wiederbelebt werden.