Article 80 - Eigentum Kanon 1868 Eigentum ist jedes fiktive Nutzungsrecht, das in einer Treuhandbeziehung mit anderen Formen ausgedrückt wird, wobei eine beanspruchte Eigentums- oder Vollstreckungsform, eine Form des Treuhänders, der die Form als Eigentum verwaltet, und Formen von Begünstigten bestehen. Daher ist Eigentum das Recht eines Eigentümers, das Formular zu nutzen, niemals das Eigentum am Objekt oder Konzept selbst. Kanon 1869 Eigentum ist gleichbedeutend mit Nutzungsrechten an einem Objekt oder Konzept, nicht mit Eigentumsrechten an einem Objekt oder Konzept. Kanon 1870 Immobilien oder Immobilien können jeweils nur in einem Superior Trust existieren. Es können jedoch auch kleinere Formen von Eigentum übertragen und getauscht werden, das aus Real Property in Superior Trust stammt. Kanon 1871 Eigentum kann in der Realität nicht ohne einen Eigentümer oder Testamentsvollstrecker, mindestens einen Treuhänder und mindestens einen Begünstigten existieren. Eine Form, die nicht durch eine rechtmäßige Übertragung in Treuhand ausgedrückt wird, existiert in der Realität nicht als Eigentum. Kanon 1872 Alle gültigen Eigentumsrechte leiten sich von den Trusts ab, die in Übereinstimmung mit den Eigentumsrechten zum Ausdruck kommen, die durch die ursprünglichen Ucadian-Verlautbarungen und den heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum verkündet wurden. Kanon 1873 Die Eigentumsrechte an Eigentum dürfen nicht über die Eigentumsrechte des ursprünglichen Eigentümers hinausgehen, der das Formular zu Beginn in den ersten Trust übertragen hat. Kanon 1874 Per Definition ist daher jeglicher Eigentumsanspruch, der gegen den heiligsten Bund Pactum De Singularis Caelum verstößt, von Anfang an ungültig. Kanon 1875 Jede Person, die den endgültigen Besitz und das Eigentum an Eigentum beansprucht, das gegen diese Vorschriften verstößt, übernimmt die volle Haftung für alle damit verbundenen Schulden, Verpflichtungen und Schäden, die mit diesem Eigentum verbunden sind, auch wenn andere als Bürge zugestimmt haben. Kanon 1876 Wenn sich jemand auf „Eigentumsgesetze" oder „Eigentumsgesetze" bezieht, darüber schreibt oder spricht, sind damit diese Vorschriften und keine anderen gemeint.