Article 59 - Beförderung Canon 1740 Die Schaffung einer gültigen Form durch Übertragung liegt vor, wenn das Eigentum an einem Recht, Titel oder Eigentum von einer Person auf eine andere durch eine gültige Urkunde in Übereinstimmung mit diesen Canons übertragen und in einem gültigen Register einer kanadischen Gesellschaft eingetragen wird. Grant ist ein Synonym für Beförderung. Kanon 1741 Um Titel oder Eigentum an einem Recht, Titel oder Eigentum zu übertragen, muss in einer Urkunde Folgendes angegeben sein: Die Art der Absicht, ob eine solche Übertragung dauerhaft gegen eine finanzielle Gegenleistung (Zuschuss) oder ohne finanzielle Gegenleistung (Spenden) oder vorübergehend mit einer finanziellen Gegenleistung (zuweisen) oder ohne finanzielle Gegenleistung (Delegieren) ist; Und​ Die der Art der Übermittlung und Absicht angemessenen Worte; Und​ Die Form des Instruments, die für die beabsichtigte Beförderung geeignet ist.​ Kanon 1742 Die Worte „geben, gewähren, übermitteln, zuweisen, übertragen und übertragen" weisen auf die Absicht hin, den Titel derzeit weiterzugeben. Kanon 1743 Eine Beförderung ist nur gültig, wenn sie ordnungsgemäß in einem großen Register einer kanadischen Gesellschaft registriert ist. Daher ist jede Übertragung von Eigentum, die nicht ordnungsgemäß registriert ist, von Anfang an null und nichtig. Kanon 1744 Wenn kein gültiges ukrainisches Siegel vorliegt, reicht es nicht aus, das Eigentumsrecht an einer Immobilie zu übertragen.