# Article 233 - Ius Propere

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Ius Propere, auch bekannt als „Jus Propere", ist der alte Rechtsgrundsatz, dass Gerechtigkeit eine sofortige Lösung von Kontroversen erfordert.  
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Der Ausdruck Ius Propere ist lateinisch und bedeutet „schnelle Gerechtigkeit".  
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Das Fehlen von Pünktlichkeit ist das Fehlen von Gerechtigkeit und eine Rechtsverletzung.  
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Alle Angeklagten haben das Recht auf Res Accusiatio (Anhörung des Sachverhalts der Anschuldigungen) vor einem Richter oder Amtsrichter innerhalb von drei bis sieben Tagen nach ihrer ersten Inhaftierung.  
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Alle Angeklagten haben das Recht auf Ius Propere, sodass ihre Inhaftierung nicht länger als neunzig Tage vor der geplanten letzten Gerichtsverhandlung oder Verhandlung dauert, es sei denn, die Angeklagten selbst haben mehr Zeit zur Vorbereitung beantragt.  
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Die Verweigerung des Rechts „Res Accusiatio" in Verbindung mit der Verweigerung des „Ius Propere" stellt eine so schwerwiegende Verletzung des Gesetzes dar, dass sie alle Anschuldigungen zunichte macht, die eine sofortige Freilassung des Mannes oder der Frau erfordern, da alle Anklagen abgewogen und abgerechnet wurden.