# Article 171 - Inferenz

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Inferenzbeweise (oder Indizienbeweise) sind alle Beweise, die durch die Anwendung der Werkzeuge der Logik und Vernunft auf der Grundlage vorherrschender physischer Beweise und/oder Zeugenbeweise „abgeleitet" werden.  
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Die Gültigkeit und damit Zulässigkeit von schlussfolgernden Beweisen, die für ein Argument relevant sind, hängt von vier (4) Hauptqualitäten ab: Induktion, Reduktion, Deduktion und Schlussfolgerung, nämlich:

1. <div style="text-align: left;">Induktion ist die Ableitung allgemeiner Prinzipien aus spezifischen Fällen von mindestens drei (3) Formen physischer Beweise und/oder Zeugnisbeweise; Und​</div>
2. <div style="text-align: left;">Reduktion ist die logische Eliminierung möglicher Alternativen zu der daraus abgeleiteten Schlussfolgerung​</div>

Die Induktion zur Validierung der induktiven Schlussfolgerung ist solide; Und

1. <div style="text-align: left;">Deduktion ist die Prüfung sowohl von Induktions- als auch von Reduktionsschlussfolgerungen durch die Bestimmung einer Schlussfolgerung aus bestehenden bekannten Wahrheiten; Und​</div>
2. <div style="text-align: left;">Die Schlussfolgerung ist eine Zusammenfassung aller drei (3) Methoden der Induktion, Reduktion und Deduktion, um die Konsistenz einer beliebigen Postulierung zu validieren.​</div>

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Im Gegensatz zu physischen Beweisen und Zeugnisbeweisen ist das Vorhandensein von schlussfolgernden Beweisen in jeder rechtlichen Argumentation zwingend erforderlich, da die Anwendung von Schlussfolgerungen gemäß diesen Kanons die Integrität und korrekte Interpretation der anderen Beweisformen gewährleistet.  
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Das Fehlen gültiger schlussfolgernder Beweise macht die Gültigkeit aller anderen behaupteten Beweise zunichte.