# 2.4.3 Konfliktende und Friedensschluss 236\. Während eine Feuereinstellung, ein Waffenstillstand oder eine Kapitulation bisweilen nur zur Unterbrechung oder zur Einstellung der Kriegshandlungen führt, bewirkt spätestens der Friedens- schluss die Beendigung des internationalen bewaffneten Konflikts. 237\. Der Friedensschluss kommt im Allgemeinen durch einen Friedensvertrag zustande. Beispiel: Israel und Ägypten schlossen 1979 einen Friedensvertrag, dessen Artikel 1 Abs. 1 lautet: „Mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden dieses Vertrages ist der Kriegszustand zwischen den Vertragsparteien beendet und der Frieden hergestellt." Zum Abschluss eines Friedensvertrags sind nur das Staatsoberhaupt oder ausdrücklich bevoll- mächtigte Regierungsvertreter eines Staates befugt. 238\. Ein Friedensvertrag enthält regelmäßig Bestimmungen über folgende Einzelbereiche: • endgültige Einstellung aller Feindseligkeiten, • Wiederaufnahme friedlicher Beziehungen zum Konfliktgegner, • Wiederanwendung der friedensvölkerrechtlichen Verträge der Vorkriegszeit, • Lösung der Streitfragen, die zum Ausbruch des bewaffneten Konflikts geführt haben, • Gebietsregelungen, • Waffenbeschränkungen oder Abrüstungspflichten, • Heimschaffung der Kriegsgefangenen und • Ausgleich von Kriegsschäden.